Gäste sind bei Wanderungen und Radtouren herzlich willkommen.
Eine Einkehr ist in den meisten Fällen vorgesehen, aber nicht immer sicher. Deshalb ist eine eigene Verpflegung, insbesondere Getränke, sinnvoll.
Wir suchen immer Wanderführer! Interessenten können sich bei Manfred Windt (05131 95525) melden.
Regeln für Radtouren
Für Radtouren gilt natürlich die StVo. Der §27 kann bei Gruppen ab 15 Teilnehmern angewendet werden. In diesem finden sich folgende Anweisungen:
Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
Ein Verband darf als ein Fahrzeug handeln und geschlossen z. B. Kreuzungen überqueren, auch, wenn die Ampel inzwischen auf Rot umschaltet und auf Straßen müssen die Teilnehmer zu zweit nebeneinander fahren.
Voraussetzung dafür ist aber, dass für den Verband ein Verantwortlicher benannt ist. Das ist in der Regel der Tourenführer, dass alle Teilnehmer entsprechend eingewiesen sind.
Weiterhin müssen der Beginn und das Ende des Verbandes eindeutig gekennzeichnet sein. Dazu muss der Führende und der Schlussfahrer die Warnwesten tragen und es dürfen keine Lücken entstehen, damit alle anderen Verkehrsteilnehmer den Verband als solchen erkennen können.
Grundsätzlich gilt „Sicherheit geht vor!“
Dass die Fahrräder den Regeln der StVo entsprechen, dass jeder Teilnehmer entsprechendes Werkzeug und einen Reserveschlauch dabeihat, um Notreparaturen vornehmen zu können und jeder Teilnehmer witterungsgerechte Kleidung trägt ist selbstverständlich.
Weiterhin werden folgende Signale vereinbart:
Trillerpfeife: 1 x pfeifen = anhalten; 2 x pfeifen = weiterfahren
Warnrufe: „Pfosten“ = Achtung, ein Hindernis ist im Fahrweg;
„Gegenverkehr“ = Achtung, Platz machen;
„langsamer“ = die Gruppe muss zusammenrücken;
Arm senkrecht hochheben und laut „Halt“ rufen:
Ich halte außerplanmäßig an!